Unterschiede in der Sichtweise, was in der Politik zu tun ist, liegen hauptsächlich in unterschiedlichen Überzeugungen, was der Mensch kann, sei es als einzelner oder als Staat.
Kann er im Prinzip alles wissen, es fehlt nicht mehr sehr wichtiges Wissen und kann er langfristig alles beherrschen. Oder kann er nur einen kleinen Teil der Wirklichkeit erkennen und nicht einmal seine nächste, geschweige denn seine fernste Umwelt, das Weltall, beherrschen.
Ist es Überheblichkeit, wenn er meint, im Prinzip alles irgendwann einmal zu können und damit höhere Mächte, das Schcksal oder Gott ausschalten zu können? Oder ist es unnötige Bescheidenheit oder gar Fatalismus, wenn er mit oder ohne Gottglauben eine Unterteilung der Geschehnisse in beeinflußbare und in andere vornimmt?
Wer den Menschen als im Prinzip allmächtig ansieht, neigt dazu, daß eine Mehrheit einer Minderheit alles verbietet bis auf ausdrücklich Erlaubtes. Wer ihn als sehr beschränkt mächtig ansieht, erlaubt im Prinzip alles bis auf ein – erfahrungsgestütztes – Moralkorsett und versucht, gesetzliche Verbote zu vermeiden.
Am Beispiel der Wanderwege kann man sich die unterschiedliche Sichtweise (Weltanschauung) konkret klarmachen.
Heute herrschende Sicht ist: Die Landschaft sei Sache von Spezialisten, also Land- und Forstwirten, Jägern und Rangern, die ihr Wirtschaften gegen den störenden Jedermann durchzusetzen haben. Mit Ausnahme dieser Privilegierten sei der Mensch nicht Teil der Natur, sondern Störenfried, dessen Gang auf markierte Wege beschränkt werden müsse.
Dagegen war der verantwortungsvolle Umgang beim Betreten von Pfaden der Tiere und Landschaftspfleger in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts mit dem Bewußtsein verbunden, sich in einer Ruhezone oder im Gegenteil, einer Geräuschzone, zu befinden. Wildtiere zu beobachten, ging natürlich nur bei geräuscharmem Verhalten und das auf einer Vielzahl von breiten und sehr schmalen Wegen, deren Betreten selbverständlich erlaubt war. Durch die Vielzahl war die Erosion der Wege gering. Und so wie Tierarten einander das Leben schwer machen, durfte das bis zu einem gewissen Grade auch der Mensch gegenüber den Tieren.
Für die Arbeitsfähigkeit eines gesetzgebenden Parlamentes ist es ein wichtiges Anliegen, Übersichtlichkeit in der Meinungsvielfalt zu erreichen, was auf eine Beschränkung der Zahl der Parlamentsparteien oder Fraktionen hinausläuft. Legt man eine Höchstzahl fest, ist Manipulation Tür und Tor geöffnet: große Gruppierungen, die am rationellsten als 1 Partei arbeiten, würden sich in so viele aufspalten, wie sie kleine damit aus dem Parlament fallen lassen könnten. Eine (Fünf-)Prozentklausel ist da schon sinnvoller.
Es fehlt heutzutage aber die Berücksichtigung des Unwissens des einzelnen, welche Parteien die anderen Wähler am liebsten wählen würden. Aus Angst, eine zu kleine Partei zu wählen, wird oft eine weniger gewünschte Partei gewählt, solange man den Eindruck hat, damit etwas Schlimmeres zu vermeiden, oder man wählt gar nicht.
Dieses Problem läßt sich nicht ganz ausschalten aber mindern, indem man die sogenannte Zweitstimme durch eine Drittstimme ergänzt, die im Falle der Unwirksamkeit der Zweitstimme zum Zuge kommen soll, es aber vielleicht auch nicht tut.
Weil die Erststimme den Stimmzettel unübersichtlicher macht, sollte man sie langfristig fortfallen lassen und damit das Parlament halbieren. Die bisherigen Erststimmenfunktionen Personalisierung und Regionalisierung sind überflüssig,weil praktisch keine Persönlichkeit ohne Partei in das Parlament hineinkommt und die Regionalisierung am Beispiel der Bundestagswahl durch Länderparlamente und Bundesrat genügend zum Zuge kommt.
Mittelfristig ist die Erststimme in zwei Stimmen des Verhältniswahlrechts (eigentliche und Ersatzstimme) umzuwandeln. Das verhindert die Aufblähung des Parlamentes durch Überhang- und Ausgleichsmandate. Durch das eigene Wahlverhalten kann der Bundestagswähler aber bereits zur Wahl 2021 selbst etwas gegen die Aufblähung tun. Er darf dafür seine Erststimme nur einem Kandidaten geben, der nicht einer (großen) Partei angehört, die in seinem Bundesland voraussichtlich Überhangmandate erhält. Das gilt auch für den Fall, daß er mit der Zweitstimme dieselbe Partei wählen würde.