Einwanderungsregeln nach Deutschland

Georg Friedrich Dierschke

Einwanderer siedeln sich mehr als Deutsche in Gegenden an, deren bauliche Struktur (Wohnungen, Straßen, Gleise, Schulen, Energie- und Wassertechnik) überdurchschnittlich ausgelastet ist. Sie erfordern also öfter viel Aufwendungen zur Kapazitätserweiterung. Außerdem verursachen sie über kostenlose Kultureinführungen hinaus staatliche Deutschkursfinanzierung.

Wer den „Fernsten“, z.B. Orientalen oder Nordafrikaner, ins Land läßt oder gar holt, ist deshalb moralisch verpflichtet, auch diese Mehrkosten selbst zu tragen, nicht nur den Unterhalt bis zur Arbeitsaufnahme, wie es gegenüber Privatpersonen durchzusetzen vor Jahren schon versucht worden ist. Die barmherzigkeitsbegründete Abschiebung der Kosten auf Steuerzahler ist in Wirklichkeit eine asoziale Haltung, eine Art Diebstahl am bisherigen „Nächsten“, praktisch an der „Allgemeinheit“.

Wer einen solchen Fehltritt mit dem Hinweis zu entschuldigen versucht, der Staat könne ja ausweisen, begeht meistens einen gedanklichen Fehler. Er sollte sich die aufklärenden Worte des bekannten früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Papier (im Jahre 2017 vor der Berliner Katholischen Akademie) zu Herzen nehmen. Demnach kann der Rechtsstaat nicht Nicht-EU-Ausländer ohne weiteres ausweisen, wenn diese einmal, sei es legal, sei es illegal, in sein Hoheitsgebiet gelangt sind. Dem Ausländer wächst mit jedem Gebietskontakt ein deutscher Grundrechtsstatus zu, der verschiedene und relativ hohe Hürden gegen Ausweisungen und Abschiebungen errichtet – von den praktischen Schwierigkeiten einmal ganz abgesehen. Vgl. Preußische Allgemeine Zeitung (PAZ) vom 10.11.2017.

Auch die Überzeugung, die Mehrheit der Bevölkerung sei für die Aufnahme der Fremden, darf nicht als Erlaubnis gewertet werden. Denn die generelle Einwanderungserlaubnis, egal ob für Deutschland oder die EU, ist nicht gegeben, würde sogar im Falle, daß sie doch bestünde, sehr bald zum Einwanderungsversuch von Milliarden Menschen führen und damit zu einer mehrheitlichen Meinung, wie sie sie Frau Merkel 2002 hatte, als sie noch vernünftig war. Sie sagte: „Auch wenn Sie mit noch so treuen Augen, Herr Clement, hier über die Zuwanderung sprechen: Sie wissen doch, wie es ist. Die Menschen im Lande wissen, daß Ihre Gesetze eben keine Begrenzung der Zuwanderung bieten. Und die Menschen im Lande wissen, daß der Herr Schily … gesagt hat: Das Maß des Zumutbaren ist überschritten. Und sie wissen, daß spätestens nach Pisa doch in Deutschland völlig klar ist: Bevor wir über neue Zuwanderung reden, müssen wir erst einmal die Integration der bei uns lebenden ausländischen Kinder verbessern … Sie haben keine einzige Mark vorgesehen, um das Problem zu beseitigen, daß hier in Berlin-Kreuzberg 40 Prozent der ausländischen Kinder und Jugendlichen weder einen Schulabschluß haben noch einen Berufsabschluß, und trotzdem reden Sie über mehr Zuwanderung!“ Vgl. PAZ vom 5.7.19. Das Grundrecht, den Wohnort irgendwo auf der Welt sich frei zu wählen, gibt es nicht. Jeder Staat hat die Befugnis, die Einwanderungsregeln für sich selbst zu bestimmen.